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News · Recht & Barrierefreiheit · Juni 2025

Barrierefreiheit wird Pflicht: Das BFSG und Ihr Onlineshop

Zum 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft viele Betreiber von Onlineshops.

Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen elektronisch an Verbraucher verkaufen. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – doch die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Technisch orientiert sich Barrierefreiheit an den WCAG-Kriterien (Stufe AA): ausreichende Farbkontraste, mit der Tastatur bedienbare Abläufe, sinnvolle Alternativtexte, klare Formular-Beschriftungen und eine robuste Struktur, die auch Screenreader verstehen.

Für JTL-Shops heißt das: Template, Checkout und Formulare gezielt prüfen und nachbessern. Vieles lässt sich ohne Redesign umsetzen – Kontraste, Fokuszustände und Beschriftungen sind oft die größten Hebel.

Was das für Sie bedeutet: Wir prüfen Ihren Shop auf die relevanten Kriterien und setzen Verbesserungen dort um, wo sie im Alltag zählen – ohne den gewohnten Auftritt über den Haufen zu werfen.

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